20.06.2024: Happy Birthday, OER-Policy!

Seit dem 20.06.2023 hat die HAWK als zweite Hochschule in Niedersachsen eine eigene OER-Policy und positioniert sich damit aktiv für einen freien Zugang zu Bildung und Wissen. Die OER-Policy verankert OER an der HAWK und nimmt eine zentrale Bedeutung ein, denn sie legt als Richtlinie die Rahmenbedingungen für den Einsatz und das Erstellen von OER für alle Hochschulangehörigen fest. Durch die OER-Policy erhalten auch weisungsgebundene Mitarbeitende eine „offizielle Erlaubnis“, im Rahmen ihrer Tätigkeit für die HAWK eigenständig Lehr- und Lernmaterialien als OER zu veröffentlichen. Mit der hochschuleigenen OER-Policy signalisiert die Hochschulleitung, dass sie die Nutzung, Erstellung und Veröffentlichung von OER positiv sieht und unterstützt. Die OER-Policy der HAWK befindet sich auf den Hochschulwebseiten im Download- und Servicecenter.

Was sind OER?

Lehr-, Lern- und Forschungsmaterialien aller Art können Open Educational Resources (OER), also freie Bildungsmaterialien, sein: Vom Arbeitsblatt bis zu Präsentation, von der Grafik bis zum Erklärvideo, vom Lehrbuch bis zur Probeklausur. Egal, ob digital oder analog, in welchem Medium und in welchem Format.

Entscheidende Faktoren sind: Das Material ist kostenlos zugänglich und entweder gemeinfrei, also nicht urheberrechtlich geschützt, oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht, sodass Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung (teilweise mit gewissen Einschränkungen) erlaubt sind.

Der Begriff "Open Educational Resources" wurde von der UNESCO geprägt und näher definiert. Mehr dazu erfahren Sie beispielsweise auf den Seiten der Deutschen UNESCO-Kommission.

Die Servicestelle für Qualität in der Lehre unterstützt Angehörige der HAWK beim Finden, Nutzen, Erstellen und Veröffentlichen von OER und steht Ihnen bei Fragen, Beratungs- und Schulungsbedarf gern zur Verfügung.

Urheberrechtliche Einordnung

 

Laut Urheberrecht ist eine Nutzung von Werken ohne Erlaubnis der Urheber*innen bzw. Rechteinhaber*innen untersagt. Im Hochschulbereich gibt es aber dank Bestimmungen wie §51 UrhG (Zitatrecht) und §60a UrhG (sogenannte "Bildungsschranke") Ausnahmen von diesem Grundsatz.

Darüber hinaus dürfen gemeinfreie Werke, an denen keine Urheberrechte bestehen, frei genutzt werden, also auch für Studium und Lehre.

Urheber*innen bzw. Rechteinhaber*innen können Werke aber auch explizit und aktiv mit einer offenen Lizenz für die Nutzung als OER auszeichnen. Dabei behalten sie sich pauschal auf der einen Seite bestimmte Rechte vor und geben auf der anderen Seite Rechte weiter. Nutzer*innen wird dadurch mehr erlaubt als durch das Urheberrecht allein. Gleichzeitig wird die Urheberschaft am jeweiligen Werk respektiert.

Warum lohnt sich eine Auseinandersetzung mit OER? Worin liegen ihre Vorteile?

Kurz zusammengefasst: OER finden, nutzen, erstellen und veröffentlichen

Weiterführende Informationen, Selbstlernmaterialien, Hilfsmittel

Schulungen, Workshops, Vorträge